Die Pflicht kommt, und sie kommt in Stufen

E-Rechnung einführen — XRechnung und ZUGFeRD.

Worum es geht: Eine E-Rechnung ist keine PDF-Datei per Mail, sondern ein Datensatz, den die Software des Empfängers direkt einlesen kann. Empfangen müssen Sie solche Rechnungen bereits heute. Versenden müssen Sie sie bald ebenfalls — und dann darf eine PDF-Rechnung an Geschäftskunden nicht mehr verschickt werden. Wir richten das für Ihren Betrieb ein: passendes Format, Software eingestellt, Ablauf im Betrieb geregelt, Buchhaltung angebunden. Sie beantworten zehn Fragen, wir schlagen den passenden Umfang vor, Sie laden Unterlagen hoch, sehen den Preis und unterschreiben. Was Sie nicht wissen, lassen Sie frei — wir fragen nach.

Wichtig, bitte zuerst lesen: Die Übergangsregeln laufen aus. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ihre Rechnungen an Geschäftskunden als E-Rechnung versenden. Ab dem 1. Januar 2028 gilt das für alle inländischen Geschäftskunden-Rechnungen, ohne Ausnahme. Wer die Umstellung verpasst, hat ein doppeltes Problem: die eigenen Rechnungen entsprechen nicht den Anforderungen, und beim Empfang fehlt für den Vorsteuerabzug die richtige Rechnung. Die Einführung dauert in der Praxis vier bis acht Wochen — rechnen Sie ab dem Zieltermin zurück.

1Zehn FragenJetzt
2Angaben, Unterlagen, PreisDanach
3Vollmacht und AbsendenZum Schluss

Zehn Fragen zu Ihrem Betrieb

0 von 10
Liegt Ihr Umsatz über 800.000 Euro im Jahr?Gemeint ist der Umsatz des Vorjahres. Wenn ja, gilt die Versandpflicht bei Ihnen schon ab Januar 2027.
Schreiben Sie Rechnungen an andere Firmen?Wenn Sie nur an Privatkunden verkaufen, betrifft Sie die Versandpflicht nicht — der Empfang aber schon.
Können Sie E-Rechnungen heute schon empfangen und verarbeiten?Also nicht nur die Datei bekommen, sondern sie auch lesen, prüfen und aufbewahren.
Schreiben Sie Ihre Rechnungen mit einem Programm?Ein Rechnungsprogramm, eine Warenwirtschaft oder ein Kassensystem. Word und Excel zählen hier als nein.
Verlangt ein Kunde schon jetzt E-Rechnungen von Ihnen?Behörden und größere Unternehmen tun das häufig. Dann hat die Umstellung Vorrang.
Rechnen Sie mit Behörden oder öffentlichen Auftraggebern ab?Dort ist meist ein bestimmtes Format samt Übertragungsweg vorgeschrieben.
Schreiben Sie mehr als hundert Rechnungen im Monat?Ab dieser Größe lohnt es sich, den Versand zu automatisieren statt jede Rechnung einzeln zu erzeugen.
Verkaufen Sie über einen Shop oder eine Plattform?Eigener Shop, Amazon, Etsy oder eBay — dort entstehen Rechnungen automatisch und müssen mitgeregelt werden.
Stellen Sie auch Rechnungen ins Ausland?Innerhalb der EU und darüber hinaus gelten eigene Regeln, die wir mitberücksichtigen.
Macht ein Steuerberater Ihre Buchhaltung?Dann stimmen wir den Weg der Dateien mit der Kanzlei ab, damit nichts doppelt erfasst wird.
Noch nicht alle Fragen beantwortet

Unser Vorschlag für Ihren Umfang

Aus Ihren Antworten

Ihre Firma

Immer nötig

Bitte genau so, wie es im Handelsregister steht.

Rechnungen und Programme

Beeinflusst den Preis

Schätzungen genügen. Daraus rechnen wir einen Preis, der beim Auftrag fest gilt.

Beeinflusst den Faktor am Ende der Rechnung.
Rechnungsprogramm, Shop, Kasse, Buchhaltung.
Empfang fehlt nochFrage 3: Nein

Das ist der dringendste Punkt, denn die Empfangspflicht gilt bereits. Kommt eine E-Rechnung an, die Sie nicht verarbeiten können, ist Ihr Vorsteuerabzug in Gefahr.

Kein Rechnungsprogramm im EinsatzFrage 4: Nein

Mit Word oder Excel lässt sich keine E-Rechnung erzeugen. Wir wählen ein passendes Programm aus, richten es ein und übernehmen Ihre Kunden- und Artikeldaten.

Rechnungen an BehördenFrage 6: Ja

Dort ist meist ein festes Format und ein bestimmter Übertragungsweg vorgeschrieben. Wir melden Sie an und testen die Übertragung mit einer echten Rechnung.

Shop oder PlattformFrage 8: Ja

Dort entstehen Rechnungen automatisch. Sie müssen dieselben Anforderungen erfüllen wie die aus Ihrem Büro.

Rechnungen ins AuslandFrage 9: Ja

Für Kunden in anderen Ländern gelten eigene Regeln. Wir stellen die Stammdaten so ein, dass jede Rechnung im richtigen Format herausgeht.

Abstimmung mit der KanzleiFrage 10: Ja

Wir sprechen mit Ihrem Steuerberater ab, wie die Dateien ankommen, damit nichts doppelt erfasst wird und die Buchhaltung sauber läuft.

Unterlagen hochladen

0 hochgeladen

Foto oder PDF genügt. Was fehlt, lassen Sie weg — wir melden uns, wenn wir etwas davon brauchen.

Zwei oder drei Ihrer RechnungenSo, wie sie heute rausgehen. Daran sehen wir am meisten.
Eine E-Rechnung, die Sie erhalten habenFalls vorhanden — gern die Datei selbst, nicht das Bild davon.
Liste Ihrer Programme oder Screenshots davonRechnungsprogramm, Shop, Kasse, Buchhaltung.
Ihre Kunden- und ArtikelstammdatenEin Export genügt. Daran hängt, ob der Versand später ohne Fehler läuft.
Das Schreiben Ihres KundenDarin steht meist genau, welches Format erwartet wird.
Vorgaben der BehördeAnschreiben, Leitweg-Angaben oder Portalzugang.
Eine Rechnung aus dem ShopWie sie der Kunde heute bekommt.

Ihr Preis

Wählen Sie oben einen Umfang
Gesamt, bruttoIndikative Berechnung, kein Angebot im Rechtssinne. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich vor Auftragserteilung. Lizenzkosten Ihrer Programme sind nicht enthalten.

Fast fertig

Wir prüfen alles und melden uns innerhalb eines Werktags mit dem nächsten Schritt.

Vollmacht und Auftrag

Vertretung und Auskunft

Damit wir arbeiten können, brauchen wir eine Vollmacht. Damit dürfen wir für Ihre Firma Auskünfte einholen und mit Ihrem Steuerberater, Ihren Softwareanbietern und den Stellen sprechen, die für die Umstellung zuständig sind. Sie entscheiden weiter alles Wesentliche selbst; die Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen.

VollmachtgeberIhre Firma
BevollmächtigtOnlineBilanz AG
Gewählter Umfang
Festpreis, netto
Die getippte Namensangabe gilt als Unterschrift.

Unterschrieben und abgesendet.

Wir sehen uns Ihre Angaben an und melden uns innerhalb eines Werktags. Läuft bei Ihnen eine Frist oder verlangt ein Kunde die Umstellung bereits, melden wir uns am selben Tag. Bis dahin brauchen Sie nichts zu ändern — schreiben Sie Ihre Rechnungen weiter wie bisher.

Wie es abläuft — und was oft gefragt wird

Antworten in normaler Sprache
Woche 1BestandsaufnahmeWir sehen Ihre Rechnungen und Programme an und legen fest, welches Format zu Ihnen passt.
Woche 2EinrichtenProgramm eingestellt, Stammdaten geprüft und ergänzt, Empfangsadresse angelegt.
Woche 3TestenEchte Testrechnungen an Ihre wichtigsten Kunden, bis alles ohne Fehler durchgeht.
Woche 4ÜbergabeKurze Einweisung, ein Blatt mit dem Ablauf für Ihr Büro, und der Versand läuft.
Was gilt ab wann
Was ist eine E-Rechnung eigentlich — und was nicht?

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz: die Software des Empfängers liest Betrag, Steuer und Positionen direkt aus, ohne dass jemand etwas abtippt. Eine PDF-Datei per Mail ist keine E-Rechnung, auch wenn sie digital verschickt wird — ein Programm kann daraus nichts verlässlich auslesen. Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen.

Ab wann muss ich mitmachen?

Empfangen müssen Sie schon heute. Schickt Ihnen ein Lieferant eine E-Rechnung, müssen Sie sie annehmen und verarbeiten können.

Versenden in Stufen: ab dem 1. Januar 2027 alle Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 alle übrigen — für Rechnungen an inländische Geschäftskunden.

Rechnen Sie von Ihrem Stichtag vier bis acht Wochen zurück. Wer im Dezember anfängt, wird nicht rechtzeitig fertig, weil Tests mit Kunden Zeit brauchen.

Ich verkaufe nur an Privatkunden. Betrifft mich das?

Die Versandpflicht nicht — an Privatkunden dürfen Sie weiter Papier oder PDF verschicken. Die Empfangspflicht schon: Ihre Lieferanten dürfen Ihnen E-Rechnungen schicken, und ohne verarbeitbare Rechnung wird Ihr Vorsteuerabzug angreifbar. Für Sie genügt in der Regel Umfang 1.

Was passiert, wenn ich es einfach lasse?

Zwei Dinge, und beide kosten Geld. Ihre eigenen Rechnungen entsprechen nicht den Anforderungen — Kunden können die Zahlung verweigern, bis eine korrekte Rechnung vorliegt, und größere Kunden tun das. Und beim Empfang riskieren Sie den Vorsteuerabzug für jede Rechnung, die Sie nicht ordnungsgemäß verarbeitet und aufbewahrt haben. Bei einer Prüfung summiert sich das schnell auf mehr, als die Umstellung gekostet hätte.

Formate und Technik
XRechnung oder ZUGFeRD — was brauche ich?

Beides ist erlaubt. XRechnung ist eine reine Datendatei ohne Sichtform; Behörden verlangen meist genau die. ZUGFeRD ist eine PDF-Datei, in der die Daten mit eingebettet sind — der Empfänger sieht also eine gewohnte Rechnung und seine Software liest gleichzeitig die Daten. Für Betriebe mit gemischter Kundschaft ist ZUGFeRD in der Praxis meist die bequemere Wahl. Wir entscheiden das anhand Ihrer Kunden, nicht anhand der Technik.

Muss ich neue Software kaufen?

Häufig nicht. Die verbreiteten Programme können E-Rechnungen bereits — die Funktion ist nur nicht eingeschaltet oder nicht richtig eingestellt. Wir prüfen zuerst, was Ihr Programm kann. Erst wenn es wirklich nicht geht, schlagen wir einen Wechsel vor, mit zwei Alternativen und den Kosten dazu. Lizenzgebühren zahlen Sie in jedem Fall direkt an den Anbieter, nicht an uns.

Woran scheitert die Umstellung in der Praxis?

Fast nie an der Technik, fast immer an den Stammdaten. Fehlt bei einem Kunden die Steuernummer, ist eine Adresse unvollständig oder eine Einheit falsch hinterlegt, wird die Rechnung abgewiesen — und zwar jede einzelne, nicht nur einmal. Deshalb prüfen wir Ihre Kunden- und Artikeldaten, bevor wir umschalten. Das ist der unspektakuläre Teil, der den Erfolg entscheidet.

Wie muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Die Datendatei selbst muss aufbewahrt werden, unverändert und lesbar, für acht Jahre. Ein Ausdruck oder ein Bildschirmfoto genügt nicht. Wir richten die Ablage so ein, dass das automatisch passiert, und schreiben in einem Absatz auf, wie es läuft — das ist genau das, was ein Prüfer sehen will.

Alltag im Betrieb
Ändert sich für meine Mitarbeiter viel?

Wenig. Rechnung schreiben bleibt Rechnung schreiben; sie geht nur anders raus. Was sich ändert, ist der Umgang mit Fehlermeldungen: wird eine Rechnung abgewiesen, muss jemand wissen, was zu tun ist. Dafür bekommen Sie ein Blatt mit dem Ablauf und, ab Umfang 2, eine kurze Einweisung für Ihr Büro.

Können meine Kunden das überhaupt empfangen?

Empfangen müssen sie es, das ist Pflicht. In der Praxis läuft es bei einigen trotzdem noch nicht rund. Deshalb schicken wir Testrechnungen an Ihre wichtigsten Kunden, bevor wir vollständig umschalten, und klären Rückfragen direkt mit deren Buchhaltung. Sie merken davon idealerweise nichts.

Wie hängt das mit meinem Steuerberater zusammen?

Gut, wenn man es einmal richtig einrichtet: die E-Rechnung enthält die Daten schon, also entfällt das Abtippen und die Buchhaltung wird billiger und schneller. Wir stimmen den Weg der Dateien mit Ihrer Kanzlei ab, damit nichts doppelt erfasst wird. Machen wir Ihre Buchhaltung selbst, ist das ohnehin Teil des Auftrags.

Gilt das auch für Rechnungen aus meinem Shop?

Ja. Alles, was Ihre Firma an eine andere Firma fakturiert, unterliegt derselben Pflicht — auch wenn es ein System automatisch erzeugt. Verkaufen Sie überwiegend an Privatkunden, ist der Aufwand klein; ist Ihr Shop gemischt, muss er die Fälle unterscheiden. Das richten wir in Umfang 3 mit ein.

Kosten und Ablauf bei uns
Woraus setzt sich der Preis zusammen?

Aus dem Umfang, den Sie wählen, plus den Positionen, die Ihr Fall zusätzlich braucht — Auswahl und Einrichtung eines neuen Programms, Anbindung eines Shops, Stammdaten in Ordnung bringen, Anmeldung bei Behörden, Schulung. Am Ende steht ein Faktor für die Größe des Betriebs. Alles im Rechner ist indikativ; den verbindlichen Festpreis bekommen Sie schriftlich, bevor Sie etwas beauftragen.

Wie lange dauert es insgesamt?

Umfang 1 in etwa einer Woche. Umfang 2 in drei bis vier Wochen, weil die Tests mit Ihren Kunden Zeit brauchen. Umfang 3 in sechs bis acht Wochen. Gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem wir Ihre Unterlagen und die Zugänge haben.

Kann ich klein anfangen und später ausbauen?

Ja, und für viele ist das der richtige Weg: zuerst den Empfang sauber aufsetzen, dann den Versand. Wir rechnen den ersten Umfang beim Ausbau vollständig an, Sie zahlen also nichts doppelt. Läuft Ihre Frist allerdings im Januar 2027 ab, planen wir beides gleich zusammen.

Was brauchen Sie von mir zum Anfangen?

Zwei oder drei Ihrer Rechnungen, den Zugang zu Ihrem Rechnungsprogramm und einen Export Ihrer Kundendaten. Das genügt für den Anfang. Alles Weitere holen wir bei Ihrem Softwareanbieter oder Ihrem Steuerberater — dafür ist die Vollmacht da.